Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Nur wenn alle an einem Tisch sitzen, kann die psychische Gefährdungsbeurteilung gelingen!

Im Projektsteuerungsteam sind neben dem Arbeitgeber (Personalmitarbeiter(in), Führungskraft) auch Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsrat vertreten.

 

Ich berate und unterstütze Unternehmen bei Planung und Durchführung des Projektes "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung".

 

Das Projekt wird i.d.R. in den folgenden Schritten durchgeführt. Wesentlicher Teil dabei ist Schritt 7 (siehe Grafik unten), in dem zusammen mit Vertretern der Beschäftigten (als Experten Ihrer Arbeit!) Maßnahmen erarbeitet werden, um Belastungssituationen zu entschärfen.

Gesetzliche Grundlage

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt jedem Unternehmer vor, durch eine Gefährdungs-beurteilung zu ermitteln, welche Arbeits-schutzmaßnahmen notwendig sind.

Hierbei müssen (seit 25.10.2013) auch explizit die psychischen Gefährdungen beurteilt werden.

 

"Psyche im ArbSchG"

In § 4 Nr. 1 wird die Gesundheitsgefährdung klarstellend als "physische und psychische" definiert.

In § 5 Abs. 3 wird die Aufzählung der Gefährdungsfaktoren, um "psychische Belastungen bei der Arbeit" erweitert.


Mitarbeiterbefragung

Die Mitarbeiterbefragung (Punkt 5 der Grafik) kann auf Papier oder elektronisch (online) erfolgen. Es ist gewährleistet, dass die Anworten vertraulich behandelt werden und keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind. Vorgehen, Methode und Fragen werden im Steuerungsteam (Punkt 1) festgelegt.

Bei kleinen Unternehmen kann ggf. auf eine Umfrage verzichtet werden; die Analyse erfolgt dann in den Workshops mit den Mitarbeiter/innen (Punkt 7).

 

Kurzpräsentation der Psychischen Gefährdungsbeurteilung
Psy Gefährdungsbeurteilung Th-Eder 2017
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